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Was ist Mediation?
Mediation (wörtlich: Vermittlung) ist ein strukturiertes Verfahren zur Interessenvermittlung oder Konfliktbearbeitung zwischen zwei oder mehr Personen oder Parteien. Das Verfahren der Mediation setzt an der Einsicht an, dass ein geregelter und einvernehmlicher Interessensausgleich beziehungsweise eine konstruktive Konfliktlösung gegenüber einem juristischen Streit oder ei- ner Konflikteskalation weitere Kosten, Zeit und Belastungssituationen erspart. Mediation basiert auf Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit.
Mediation zielt darauf ab, die am Konflikt beteiligten Personen oder Parteien zu einer eigenverantworteten, nachhaltigen und verbindlichen Lösung zu be- fähigen, die ihren jeweiligen Bedürfnissen und Interessen entspricht. Ergeb- nisse einer Mediation werden in einer Vereinbarung schriftlich niedergelegt. Verantwortlich für das Mediationsergebnis sind die am Konflikt beteiligten Personen oder Parteien. Der Mediator / die Mediatorin als allparteiliche Per- son sorgt jedoch für den Kommunikationsprozess und für die Einhaltung der Verfahrensschritte. Insbesondere unterstützt er / sie die Beteiligten, die eige- nen Anliegen deutlich zu machen und ein Verständnis für die Sichtweise der jeweils anderen Seite zu entwickeln. Die Mediatorin / der Mediator beurteilt, bewertet und richtet nicht; im Blick auf die Sachverhalte ist sie / er strikt neutral.
Für welche Anliegen ist Mediation geeignet?
Konflikte im Kirchengemeinderat oder im Pastorenteam? Fusionsverhandlun- gen? Spannungen zwischen Kita und Eltern? Nachbarschaftsstreit? Mediation eignet sich für Vermittlungsaufgaben und Konfliktfälle unterschiedlichster Art. Die wesentliche Voraussetzung ist die Bereitschaft der Mediationspartner, mit Unterstützung der Mediatorin / des Mediators eine gemeinsam verantworte- te und akzeptierte Lösung zu erarbeiten. Weiterhin sind Gesprächsfähigkeit, Respekt für andere Meinungen und Sichtweisen, Sich-Mitteilen-Können und aktives Zuhören für das Gelingen einer Mediation förderlich.
Ausschlusskriterien für ein Mediationsverfahren sind: Fehlende Bereitschaft zur Mediation, Druck auf Mediationspersonen bzw. -Parteien, Abhängigkeits-
verhältnisse, parallel laufende juristische Verfahren sowie alle Ausschlusskri- terien, die für eine Beratung oder Supervision auch gelten.
In welcher Form kann Mediation beansprucht werden?
Mediation kann mit zwei oder mehr Interessens- bzw. Konfliktparteien stattfinden. Wichtig ist, dass alle am Konflikt beteiligten Parteien mit am Tisch sitzen.
Wie ist das Angebot in der Nordkirche organisiert oder geregelt?
In der Nordkirche wird Mediation über die Institutionsberatung vermittelt. Die Standards der Nordkirche richten sich nach den Standards des Bundesverbands für Mediation. Der Beirat Mediation im Raum der Nordkirche befasst sich mit konzeptiuellen Fragen und ist im Kirchenleitungsausschuss Institutionsberatung vertreten.
Mediation wird von einer Reihe speziell ausgebildeter MediatorInnen angeboten, viele von ihnen sind gleich- zeitig SupervisorInnen oder OrganisationsentwicklerInnen. Aber auch andere BeraterInnen ohne besondere Zusatzausbildung in Mediation bieten Mediation als formalisiertes Konfliktlösungsverfahren an.
Wie wird für die Qualität des Angebots gesorgt?
Ausgebildete MediatorInnen mit einer Anerkennung durch einen Fachverband, etwa den Bundesverband MEDIATION, verfügen über eine qualifizierte Ausbildung in Mediation, haben Praxiserfahrung, verpflichten sich zur weiteren Teilnahme an Fortbildungen, Fachtagungen, Supervision und zur Mitarbeit in Mediationsnetzwerken und erkennen die ethischen Grundsätze und die Standards und Ausbildungsrichtlinien des Bundesverbandes als verpflichtend für ihre Arbeit an.
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Folgende Formen von Mediation werden im Raum der Nordkirche praktiziert:
Der Nutzen der Mediation im Raum der Nordkirche wurde im Kirchenleitungsausschuss 2017 wie folgt beschrieben:
Organisationsmediation
Die Nordkirche wird in den kommenden Dekaden deutlichem Veränderungsdruck ausgesetzt sein, der u.a. zur Konkurrenz um materielle und personelle Ressourcen führen wird. Vor dem Hintergrund einer solchen Entwicklung ist das prozessbegleitende Verfahren der (Organisations-) Mediation sehr geeignet, zu einem konstruktiven, nachhaltigen Ausgleich der Interessen innerhalb der Nordkirche beizutragen. Daher beschloss der Kirchenleitungsausschusses am 21. Januar 2017:
„Der Kirchenleitungsausschuss begrüßt die Initiative des Netzwerkes Mediation in der Nordkirche zur Entwicklung des Verfahrens der Organisationsmediation für die Nordkirche und die Weiterarbeit am Thema. Besonders der Gedanke, das interdisziplinäre Arbeitens im Verbund von Organisationsentwicklung, Supervision und Mediation zu entwickeln, wird als hilfreich und erfolgversprechend gesehen.“
Im Anschluss an den o.g. Beschluss des Kirchenleitungsausschusses wird vorgeschlagen:
Andreas Wackernagel, Leiter der Institutionsberatung
Auszug aus dem PEPP-Bericht, S. 107-109