Die Höhe der kirchlichen Honorare soll nach der Honorarrichtlinie der Nordkirche erfolgen. Die neue Honorarrichtlinie finden Sie HIER.
Die Aus- und Weiterbildung in Seelsorge, Beratung und Supervision der Sektion Tiefenpsychologie richtet sich nach dem vom Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie DGfP herausgegebenen Konzept vom April 2021. Hier laden Sie das Konzept herunter.