Vermittlungen

Beratung und Supervision durch die Institutionsberatung

Die Vermittlung von Beratungs- und Supervisionsaufträgen durch die Institutionsberatung erfolgt anhand der Liste der Fachleute für Beratung und Supervision.

Anfragen werden in der Regel per Rundmail an die Berater:innen / Supervisor:innen auf der Liste weitergeleitet. Die Rundmail enthält die wesentlichen Informationen, worum es geht; das Klientensystem wird dabei nicht namentlich genannt.

In der Regel innerhalb von 7 Tagen melden sich interessierte Berater:innen / Supervisor:innen bei der Institutionsberatung. Diese schlägt daraufhin dem Klientensystem 2 - 3 Berater:innen / Supervisor:innen vor und bittet das Klientensystem, mit diesen Personen direkt Kontakt aufzunehmen.

Die vorgeschlagenen Berater:innen / Supervisor:innen werden ihrerseits durch die Institutionsberatung benachrichtigt.

Im Falle einer Beauftragung ist das Klientensystem um eine entsprechende Rückmeldung an die Institutionsberatung gebeten, so dass die Institutionsberatung diejenigen Berater:innen / Supervisor:innen benachrichtigen kann, die nicht vorgeschlagen bzw. nicht beauftragt wurden.

Die Aushandlung von Honoraren erfolgt direkt mit den jeweiligen Berater:innen / Supervisor:innen. Die Institutionsberatung informiert Klientensysteme über die kirchlichen Honorarrichtlinien, über „marktübliche“ Honorarsätze und ggfs. über Bezuschussungsmöglichkeiten.

Um sich einen Überblick über die verschiedenen Supervisor:innen zu verschaffen haben wir eine Beraterliste erstellt.

Beraterliste der Supervisor:innen

Und hier finden Sie die Supervisionsgruppen, die uns im Raum der Nordkirche bekannt sind. Wenn Sie Interesse an einer der Gruppen haben, wenden Sie sich zur Herstellung eines Kontaktes bitte an Frau Schiffer.

Gruppensupervisionen